Hauptmenü:
Über die Mütterente zur Regelaltersrente
Seit dem 01.07.2014 erhalten Mütter oder Väter für jedes vor 1992 geborene Kind 24 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Wird dadurch die Wartezeit von 60 Kalendermonaten für die Regelaltersrente nicht erfüllt, können die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge nachentrichtet und damit ein Anspruch auf Regelaltersrente begründet werden.
Interessant ist das auch für Angehörige von berufsständigen Versorgungswerken. Sie können die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, sofern das berufsständische Versorgungswerk Zeiten der Kindererziehung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt. Was bei berufsständischen Versorgungswerken in der Regel tatsächlich nicht geschieht.
Aktuelle Werte zu:
Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragssatz
Geringfügigkeitsgrenzen
Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
Freibetrag für Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
Beiträge Rentenversicherung
Rentenanpassungen
Standardrentenniveau
aktueller Rentenwert
etc...
finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesverband der Rentenberater e.V.
-