Aktuelles - Rentenberatung Christa + Heinz Löffler in Bad Schönborn / BaWü

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Über die Mütterente zur Regelaltersrente


Seit dem 01.07.2014 erhalten Mütter oder Väter für jedes vor 1992 geborene Kind 24 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Wird dadurch die Wartezeit von 60 Kalendermonaten für die Regelaltersrente nicht erfüllt, können die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge nachentrichtet und damit ein Anspruch auf Regelaltersrente begründet werden.

Interessant ist das auch für Angehörige von berufsständigen Versorgungswerken. Sie können die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, sofern das berufsständische Versorgungswerk Zeiten der Kindererziehung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt. Was bei berufsständischen Versorgungswerken in der Regel tatsächlich nicht geschieht.


Aktuelle Werte zu:

  • Beitragsbemessungsgrenzen

  • Beitragssatz

  • Geringfügigkeitsgrenzen

  • Hinzuverdienstgrenzen bei Renten

  • Freibetrag für Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten

  • Beiträge Rentenversicherung

  • Rentenanpassungen

  • Standardrentenniveau

  • aktueller Rentenwert

  • etc...


finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesverband der Rentenberater e.V.


- alle Angaben ohne Gewähr -


 
 
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